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Fragen & Antworten
Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen.
- Ich möchte Mitglied der Städtischen Bibliotheken Dresden werden, was
muss ich tun?
- Was kann ich in den Städtischen Bibliotheken Dresden ausleihen?
- Wie viele Medien kann ich ausleihen?
- Wie lange kann ich die Medien entleihen?
- Kostet die Ausleihe etwas?
- Was passiert, wenn ich vergesse Medien zurückzubringen?
- Kann ich die Leihfrist ausgeliehener Medien verlängern?
- Kann eine andere Person Medien für mich entleihen?
- Kann eine andere Person meine ausgeliehenen Medien zurückbringen?
- Kann ich meine Medien in einer anderen Bibliothek zurückgeben
als in der, in der sie entliehen wurden?
- Was ist zu tun, wenn ich meinen Ausweis verloren habe?
- Wie finde ich ein gesuchtes Medium?
- Ein Medium ist ausgeliehen oder nur in einer anderen Bibliothek
ausleihbar, was kann ich tun?
- Werde ich benachrichtigt, wenn ein vorgemerktes Medium eingetroffen ist?
- Wie kann ich feststellen, ob ich noch ausgeliehene Medien zu Hause habe
und wann sie abzugeben sind?
- Was passiert, wenn ich ein entliehenes Medium nicht mehr wiederfinde?
- Wie kann ich von dem Angebot der Internetnutzung in den
Städtischen Bibliotheken Gebrauch machen?
- Besteht die Möglichkeit das Internet mit eigenen Geräten
über einen WLAN-Zugang zu nutzen?
- Wie finde ich heraus, für welche Bibliothek eine bestimmte Zweigstellennummern
steht?
1) Ich möchte Mitglied der Städtischen Bibliotheken Dresden werden, was
muss ich tun?
- Erwachsene legen zur Anmeldung ihren Personalausweis
vor oder einen anderen
amtlich bestätigten Ausweis mit Lichtbild in Verbindung mit einer amtlichen
Meldebestätigung.
- 14- bis 15jährige Jugendliche müssen eine Kopie des
Personalausweises der/des Erziehungsberechtigten vorlegen.
- Für die Anmeldung von Kindern unter 14 Jahren ist die Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten
erforderlich.
- Die Jahresgebühr beträgt
für Familien * (auch im Abo) |
20,00 Euro |
für Erwachsene |
12,00 Euro |
für Erwachsene im Abo |
10,00 Euro |
für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren |
5,00 Euro. |
* Personen, die in einem Haushalt leben,
können einen Familienausweis beantragen. Dafür ist der Nachweis einer gemeinsamen
Wohnanschrift erforderlich. |
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- Die Halbjahresgebühr beträgt
für Erwachsene |
7,00 Euro |
für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren |
3,00 Euro. |
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- Für Kinder unter 14 Jahren und Inhaber des Dresden-Passes fallen keine
Nutzungsgebühren an.
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2) Was kann ich in den Städtischen Bibliotheken Dresden ausleihen?
Unser Medienangebot umfasst:
- Bücher
- Zeitschriften, Zeitungen
- Hörbücher
- Sprachkurse
- Spiele
- Noten
- CDs, MCs
- DVDs, Videos
- CD-ROMs, DVD-ROMs
- Konsolenspiele für PS2, PS3 und Wii
- elektronisches Bücher (E-Books)
- elektronische Hörbücher (E-Audio)
- elektronische Zeitschriften, Zeitungen (E-Paper)
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3) Wie viele Medien kann ich ausleihen?
Pro Benutzerausweis können
-
Kinder
30 Medien gleichzeitig entleihen, davon maximal je 5 Videos und je 5
DVDs.
-
Erwachsene und Jugendliche
50 Medien gleichzeitig entleihen.
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4) Wie lange kann ich die Medien entleihen?
Bücher, Landkarten, Medienkombinationen
(Buch und CD/MC/Video), Sprachkurse, Spiele, Noten |
4 Wochen
|
Zeitschriften, Zeitungen, CDs, MCs,
Hörbücher, Videokurse, CD-ROMs |
2 Wochen
|
Videos, DVDs |
1 Woche |
Das genaue Rückgabedatum finden Sie auf der Ausleihquittung. Diese
erhalten Sie bei der Ausleihverbuchung für jedes Medium.
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5) Kostet die Ausleihe etwas?
- Voraussetzung für die Ausleihe ist ein gültiger Benutzerausweis, den Sie
bei der Anmeldung erhalten.
- Die Jahresgebühr beträgt
für Familien * (auch im Abo) |
20,00 Euro |
für Erwachsene |
12,00 Euro |
für Erwachsene im Abo |
10,00 Euro |
für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren |
5,00 Euro. |
* Personen, die in einem Haushalt leben,
können einen Familienausweis beantragen. Dafür ist der Nachweis einer gemeinsamen
Wohnanschrift erforderlich. |
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- Die Halbjahresgebühr beträgt
für Erwachsene |
7,00 Euro |
für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren |
3,00 Euro. |
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- Für die Ausleihe einzelner Medien entstehen keine zusätzlichen Kosten.
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6) Was passiert, wenn ich vergesse Medien zurückzubringen?
- Bei Überschreitung der Leihfrist entstehen Versäumnisgebühren.
- Für Bücher, Landkarten, Medienkombinationen, Sprachkurse, Spiele, Noten,
Zeitschriften, Zeitungen, CDs, MCs, LPs, Hörbücher, Videokurse und CD-ROMs
zahlen pro Öffnungstag und Medium:
Erwachsene, Jugendliche ab 14 Jahren |
0,20 Euro |
Kinder unter 14 Jahren |
0,10 Euro. |
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- Für Videos und DVDs zahlen pro Öffnungstag und Medium:
Erwachsene, Jugendliche ab 14 Jahren |
1,50 Euro |
Kinder unter 14 Jahren |
0,75 Euro. |
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- Das genaue Rückgabedatum finden Sie auf der Ausleihquittung. Diese
erhalten Sie bei der Ausleihverbuchung für jedes Medium.
- Zur Erinnerung an Ihren Rückgabetermin mahnen wir Sie nach Ablauf der
Leihfrist. Die Mahngebühren (inkl. Porto) betragen
bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 14 Jahren |
für die 1. Mahnung |
1,25 Euro, |
für die 2. Mahnung |
2,50 Euro, |
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bei Kindern unter 14 Jahren |
für die 1. Mahnung |
0,65 Euro, |
für die 2. Mahnung |
1,25 Euro, |
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7) Kann ich die Leihfrist ausgeliehener Medien verlängern?
- Sie haben in der Regel einmal die Möglichkeit, die Leihfrist eines Mediums um die
gleiche Dauer zu verlängern, vorausgesetzt, es ist nicht vorgemerkt und
Sie wurden nicht bereits gemahnt.
- Die Leihfristverlängerung ist telefonisch oder persönlich in jeder Bibliothek möglich.
- Außerdem können Sie die Leihfrist Ihrer ausgeliehenen Medien selbstständig
im Internet oder an den Katalog-PCs in den Bibliotheken verlängern. Wählen Sie dazu
im Katalog den Reiter "Konto".
Vergewissern Sie sich nach einer Verlängerung bitte über die neuen
Rückgabetermine und ob alle von Ihnen gewünschten Medien tatsächlich verlängert wurden.
- Wir bitten Sie, uns keine Verlängerungswünsche per E-Mail zu senden, da
deren Bearbeitung technologisch zu aufwändig ist.
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8) Kann eine andere Person Medien für mich entleihen?
- Nein. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar.
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9) Kann eine andere Person meine ausgeliehenen Medien zurückbringen?
- Ja. Für die Rückgabe benötigen Sie keinen Benutzerausweis.
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10) Kann ich meine Medien in einer anderen Bibliothek
zurückgeben als in der, in der sie entliehen wurden?
- Sie können Ihre entliehenen Medien in jeder Bibliothek unseres Systems abgeben.
- Erfolgt die Rückgabe der Medien nicht in der besitzenden Bibliothek,
entsteht für den Rückversand eine Gebühr von 0,10 Euro pro Medium.
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11) Was ist zu tun, wenn ich meinen Ausweis verloren habe?
- Melden Sie den Verlust umgehend in einer unserer Bibliotheken,
damit der
Ausweis gesperrt werden kann.
- In allen Einrichtungen der Städtischen
Bibliotheken Dresden wird Ihnen ein Ersatzausweis ausgestellt. Die
Gültigkeitsdauer bleibt davon unberührt.
- Die Ersatzausweisgebühr beträgt für
Erwachsene, Jugendliche ab 14 Jahren |
5,00 Euro |
Kinder unter 14 Jahren |
2,50 Euro. |
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12) Wie finde ich ein gesuchtes Medium?
- Im Katalog der Städtischen Bibliotheken Dresden sind alle Medien erfasst.
Sie können dort mit Hilfe verschiedener Suchmöglichkeiten (Verfasser, Titel,
Stichwort etc.) recherchieren. Der Katalog ist auf allen Katalog-PCs der
Bibliotheken und über das Internet zugänglich.
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13) Ein Medium ist ausgeliehen oder nur in einer anderen Bibliothek
ausleihbar, was kann ich tun?
- Medien, die im System vorhanden, aber ausgeliehen sind, können von Ihnen
vorgemerkt werden (Gebühr: 1,10 Euro pro Medium, inkl. Rückversand).
- Medien, die in anderen Bibliotheken ausleihbar sind, können von Ihnen
bestellt werden (Gebühr: 1,10 Euro pro Medium, inkl. Rückversand).
- Vormerkungen und Bestellungen können Sie persönlich in den einzelnen
Bibliotheken oder über den Katalog der Städtischen Bibliotheken
Dresden vornehmen.
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14) Werde ich benachrichtigt, wenn ein vorgemerktes Medium eingetroffen ist?
- Sie erhalten eine schriftliche Benachrichtigung. Wenn Sie uns Ihre
Handynummer mitteilen, benachrichtigen wir Sie per SMS.
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15) Wie kann ich feststellen, ob ich noch ausgeliehene Medien zu Hause habe
und wann sie abzugeben sind?
Ihr Konto ist für Sie jederzeit einsehbar. Sie können es im
Internet und an den Katalog-PCs in unseren Bibliotheken aufrufen. Wählen Sie
dazu im Katalog den Reiter "Konto".
Für das Aufrufen Ihres Kontos benötigen Sie Ihre Benutzernummer und Ihr
Kennwort. Die Benutzernummer können Sie Ihrem Benutzerausweis entnehmen. Ihr
Kennwort ist standardmäßig Ihr Geburtstag und
-monat, z.B. Geburtsdatum: 09.08.1956 = Kennwort: 0908.
Im Konto können Sie:
- sehen, welche Medien Sie entliehen haben und wann Sie diese zurückgeben
müssen,
- den aktuellen Status Ihrer Vormerkungen und Bestellungen einsehen,
- die Leihfristen Ihrer entliehenen Medien verlängern und
- Ihr Kennwort ändern.
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16) Was passiert, wenn ich ein
ausgeliehenes Medium nicht mehr wiederfinde?
- Jedes verlorene Medium muss ersetzt werden.
- Wenn Sie ein Medium selbst wiederbeschaffen, beträgt die
Bearbeitungsgebühr 2,50 Euro.
- Bei Wiederbeschaffung durch die Bibliothek ist der Wiederbeschaffungspreis
zzgl. der Bearbeitungsgebühr zu zahlen.
- Sie vermeiden eine Mahnung, wenn Sie die Bibliothek sofort über den Verlust des ausgeliehenen Mediums
informieren.
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17) Wie kann ich vom Angebot der Internetnutzung in den
Städtischen Bibliotheken Gebrauch machen?
- Die kostenlose Internetnutzung ist in allen Bibliotheken möglich.
- Voraussetzung ist die Hinterlegung Ihres gültigen Benutzerausweises.
- Die Nutzungsdauer wird bei starker Nachfrage auf 30 Minuten begrenzt.
Weitere Information zur Internetnutzung finden Sie unter "Internet
& Ausstattung"
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18) Besteht die Möglichkeit das Internet mit eigenen Geräten
über einen WLAN-Zugang zu nutzen?
- Im Lesesaal der Haupt- und Musikbibliothek besteht die Möglichkeit das Internet mit
eigenen mobilen Endgeräten über einen WLAN-Zugang zu nutzen.
- Voraussetzung für die Internetnutzung via WLAN ist die Hinterlegung Ihres gültigen
Benutzerausweises.
- Die Nutzungsdauer ist auf täglich 2 Stunden begrenzt, kann jedoch nach Absprache mit dem
Bibliothekspersonal ggf. verlängert werden.
- Weitere Informationen erhalten Sie am Auskunftsplatz im Lesesaal der Haupt- und
Musikbibliothek.
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19) Wie finde ich heraus, für
welche Bibliothek eine bestimmte Zweigstellennummern steht?
Auf unseren Medien und in den Titelsätzen des Online-Kataloges wird die
besitzende Bibliothek jeweils durch eine zweistellige Nummer kodiert. Für die
Nutzung unseres Online-Kataloges hat diese Bibliotheksnummer jedoch nur eine
geringe Bedeutung:
- Für die Eingrenzung Ihrer Suchanfrage auf eine bestimmte Bibliothek nutzen
Sie das Auswahl-Menü 'Suche in Zweigstelle'. Dort sind die Bibliotheken
namentlich aufgeführt.
- In der Einzeltrefferanzeige finden Sie auf dem Reiter 'Exemplare' für alle vorhandenen Exemplare
die jeweils besitzende Bibliothek namentlich genannt.
- Sie benötigen die Bibliotheksnummern nur für den Bestandsnachweis von Zeitschriftentiteln.
Für diese gibt es keine Exemplarangaben, da die einzelnen Zeitschriftenhefte
i.d.R. nicht im Katalog nachgewiesen werden.
Einen schnellen Überblick liefert Ihnen die nachfolgende Tabelle:
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____________________________________________________________________________
Städtische Bibliotheken Dresden +++ http://www.bibo-dresden.de/ +++ optimiert für 800 x 600
E-Mail: mail@bibo-dresden.de
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letzte Änderung: 04.08.2010