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Benutzungssatzung mit Gebührenverzeichnis
Benutzungssatzung der Städtischen Bibliotheken Dresden
Vom 4. März 2021
Auf der Grundlage des § 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 9. März 2018 (GVBl. S. 62), zuletzt geändert durch § 4 d. Gesetzes vom 15. Juli 2020 (SächsGVBl. S. 425), in Verbindung mit § 9 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) in der Fassung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 116), geändert durch Art. 2 Abs. 17 des Gesetzes vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245), hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden am 4. März 2021 die nachstehende Benutzungssatzung einschließlich Gebührenverzeichnis beschlossen.
§ 1 Allgemeines
(1) Die Städtischen Bibliotheken Dresden (nachfolgend SBD genannt) sind eine öffentliche Einrichtung der Landeshauptstadt Dresden.
(2) Jede/jeder ist im Rahmen der Benutzungssatzung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage berechtigt, die SBD zu nutzen.
(3) Gebühren für besondere Leistungen und Säumnisgebühren werden nach dem Gebührenverzeichnis, Anlage zur Benutzungssatzung, in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
§ 2 Anmeldung
(1) Anmeldungen erfolgen
- persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises der Bundesrepublik Deutschland oder eines anderen amtlich bestätigten gültigen Ausweises mit Lichtbild, z. B. Pass, in Verbindung mit einer amtlichen Meldebestätigung sowie gegen Entrichtung der Benutzungsgebühr oder Abschluss eines Abonnementvertrages mit SEPA-Lastschriftmandat (nachfolgend Abovertrag genannt) oder
- per Selbstregistrierung mit gemeldeter Adresse in Dresden und Abschluss eines Abovertrages über den Online-Katalog (unter katalog.bibo-dresden.de).
Juristische Personen werden durch schriftlichen Antrag einer/eines Vertretungsberechtigten zur Anmeldung zugelassen. Die/der Vertretungsberechtigte benennt bis zu zwei Personen, die im Auftrag der juristischen Person die Bibliothek benutzen.
(2) Kinder können sich ab dem vollendeten 6. Lebensjahr anmelden.
Für Kinder unter 14 Jahren ist die schriftliche Einverständniserklärung einer/eines Sorgeberechtigten erforderlich. Mit der Erklärung verpflichtet sich die/der Sorgeberechtigte zur rechtzeitigen Rückgabe der entliehenen Medien sowie zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Gebühren.
Die Selbstregistrierung über den Online-Katalog ist ab 18 Jahren möglich.
(3) Die Inanspruchnahme der Benutzungsgebühr für Familien erfordert den Nachweis einer gemeinsamen Wohnanschrift. Die Anmeldung erfolgt für jedes Familienmitglied einzeln gemäß § 2 Abs. 1.
(4) Die/der Anmeldende bestätigt mit ihrer/seiner Unterschrift bzw. der Unterschrift der/des Vertretungsberechtigten
- die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zur Person,
- die Anerkennung der Benutzungssatzung sowie
- die Zustimmung zur elektronischen Verarbeitung und Speicherung ihrer/seiner Daten, soweit zur Aufgabenerfüllung erforderlich.
(5) Nach erfolgter persönlicher Anmeldung erhält die Benutzerin/der Benutzer einen Benutzerausweis, der je nach Antrag gemäß Gebührenverzeichnis sechs oder zwölf Monate gültig ist. Seine Gültigkeit kann gegen Entrichtung der Benutzungsgebühr oder mit Abschluss eines Abovertrages verlängert werden.
Nach Anmeldung durch Selbstregistrierung erhält die Benutzerin/der Benutzer eine Benutzernummer per E-Mail, die zur Nutzung der eBibo berechtigt. Den Benutzerausweis erhält die Benutzerin/der Benutzer in diesem Fall in den SBD unter Vorlage der Benutzernummer und der unter § 2 Abs. 1 genannten Dokumente.
(6) Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar.
(7) Die Veränderung persönlicher Daten sowie der Verlust, der Diebstahl oder das sonstige Abhandenkommen des Benutzerausweises ist den SBD unverzüglich mitzuteilen. Veränderungen persönlicher Daten sind durch Vorlage der unter § 2 Abs. 1 genannten Dokumente zu belegen. Dies gilt auch für juristische Personen. Nach der Meldung des Abhandenkommens wird von den SBD auf Antrag ein kostenpflichtiger Ersatzausweis ausgestellt.
§ 3 Benutzung
(1) Die Benutzung der Bibliotheksmedien kann in den SBD, durch Ausleihe zur Mitnahme außer Haus und über den Webauftritt der SBD unter www.bibo-dresden.de erfolgen. Die SBD können Ausleih- und Benutzungsbeschränkungen festlegen.
(2) Für die Ausleihe von Medien zur Mitnahme außer Haus und für weitere Dienstleistungen ist ein gültiger eigener Benutzerausweis erforderlich. Entleihungen für Dritte auf deren Benutzerausweis sind grundsätzlich nicht möglich. Bei Verdacht auf Missbrauch kann der Benutzerausweis sofort eingezogen werden.
(3) Entliehene Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
(4) Zum Schutz vor Verlusten sind die SBD berechtigt, Medien nur gegen eine Kaution zu entleihen.
(5) Die Leihfristen für die verschiedenen Medienarten sind über den Webauftritt der SBD unter www.bibo-dresden.de einsehbar und einem Informationsblatt zu entnehmen, das zur Einsichtnahme in den SBD ausliegt. Der konkrete Rückgabetermin für jedes ausgeliehene Medium ist auf der Ausleihquittung abgedruckt und über den Online-Katalog im Benutzerkonto abrufbar. In begründeten Fällen kann von den SBD eine abweichende Leihfrist festgelegt werden. Die Benutzerin/der Benutzer ist verpflichtet, sich über den aktuellen Stand der Leihfristen kundig zu machen. Der SMS- und E-Mail-Benachrichtigungsservice der SBD ist eine Serviceleistung ohne Gewähr.
(6) Die Leihfrist kann auf Antrag der Benutzerin/des Benutzers vor Ablauf telefonisch, mündlich oder online über das Benutzerkonto (unter katalog.bibo-dresden.de) einmal verlängert werden, wenn keine bibliotheksinternen Gründe entgegenstehen. Über weitere Verlängerungen entscheidet die Leitung der SBD.
(7) Medien können gegen Entrichtung einer Gebühr vorgemerkt oder aus einer anderen Bibliothek der SBD bestellt werden. Sie stehen eine Woche zur Abholung bereit. Die Gebühr fällt auch bei Nichtabholung an.
(8) Medien können in allen Bibliotheken der SBD zurückgegeben werden. Wird ein Medium in einer anderen Bibliothek zurückgegeben, als es laut Aufschrift gehört, wird eine Rückversandgebühr fällig.
(9) Medien, die zu Studienzwecken benötigt werden und nicht im Bestand der SBD vorhanden sind, können nach den geltenden Bestimmungen der Ordnung des Leihverkehrs in der Bundesrepublik Deutschland durch die Zentralbibliothek der SBD gegen die Entrichtung einer Gebühr beschafft werden. Für die Nutzung gelten zusätzlich die Benutzungsbedingungen der gebenden Bibliothek.
§ 4 Leihfristüberschreitung, Mahnung
(1) Die Benutzerin/der Benutzer ist verpflichtet, die von ihr/ihm entliehenen Medien fristgemäß zurückzugeben. Bei Überschreitung der Leihfrist sind grundsätzlich Säumnisgebühren zu zahlen, unabhängig davon, ob eine Vorabinfo über das Ende der Leihfrist und ob eine Erinnerung/Mahnung nach dem Ende der Leihfrist erfolgte.
(2) Die SBD sind berechtigt, die Rückgabe der Medien kostenpflichtig anzumahnen.
Ausstehende Gebühren werden von den SBD sofort eingefordert.
(3) Werden die Medien trotz Mahnung nicht zurückgegeben, sind die SBD berechtigt, Wertersatz und Bearbeitungsgebühr je Medium zu fordern.
Im Verwaltungsverfahren können weitere Gebühren anfallen. (Näheres regelt die Kostensatzung der Landeshauptstadt Dresden in Verbindung mit dem Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen in der jeweils geltenden Fassung.)
(4) Die Ausleihe weiterer Medien kann von der Rückgabe angemahnter Medien sowie von der Erfüllung bestehender Zahlungsverpflichtungen abhängig gemacht werden.
§ 5 Pflichten der Benutzer
(1) Die Benutzerin/der Benutzer erkennt die von den SBD erlassene Hausordnung an.
(2) Die Benutzerin/der Benutzer ist verpflichtet, Bibliotheksgut wie Medien, Inventar, Geräte und Räume der SBD sorgfältig und pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung sowie Verlust zu schützen.
Vor der Ausleihe zur Mitnahme außer Haus hat die Benutzerin/der Benutzer Zustand und Vollständigkeit der Medien zu überprüfen und Mängel den SBD unverzüglich anzuzeigen.
(3) Bei der Selbstausleihe ist die Benutzerin/der Benutzer verpflichtet, den Verbuchungsvorgang mit "Beenden" abzuschließen, bevor sie/er die Selbstverbuchungsstation verlässt.
(4) Entliehene Daten-, Ton- und Bildträger dürfen nur auf handelsüblichen Geräten und unter Einhaltung der von den Herstellerfirmen vorgeschriebenen technischen Voraussetzungen abgespielt werden.
(5) Bei der Nutzung von Medien und anderen Dienstleistungen, einschließlich der Internetzugänge in den Bibliotheken, sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechtsgesetzes, des Markengesetzes, des Strafgesetzbuches, des Jugendschutzgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Sächsischen Datenschutzgesetzes einzuhalten. Wer Medien entleiht, hat dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen nicht gesetzwidrigen Gebrauch von den entliehenen Medien machen.
(6) Es ist nicht gestattet, Internetdienste der SBD/die in den SBD aufgerufenen Internetdienste zu kommerziellen Zwecken zu nutzen sowie gesetzeswidrige, gewaltverherrlichende, pornographische oder rassistische Inhalte und Daten aufzurufen, zu nutzen oder zu verbreiten. Die Benutzerin/der Benutzer verpflichtet sich, keine Dateien und Programme der SBD oder Dritter zu manipulieren sowie keine geschützten Daten der SBD zu verwenden.
§ 6 Aufwendungen und Schadenersatz
(1) Bei Beschädigung, Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen von Bibliotheksgut ist die Benutzerin/der Benutzer bzw. ggf. ihre/seine gesetzlichen Vertreter grundsätzlich zu Ersatz verpflichtet, einschließlich aller Aufwendungen, die zur Wiedereinstellung des Bibliotheksgutes in den Bestand der SBD notwendig sind.
(2) Für Schäden durch Fremdbuchungen auf ein nicht geschlossenes Konto an der Selbstbuchungsstation haftet die/der betroffene Kontoinhaberin/Kontoinhaber.
(3) Werden von der Benutzerin/dem Benutzer entgegen § 3 Abs. 3 Medien und Geräte an Dritte weitergegeben, ist die Benutzerin/der Benutzer bzw. ggf. ihre/seine gesetzlichen Vertreter verpflichtet, alle dadurch entstehenden Kosten zu übernehmen.
(4) Die Benutzerin/der Benutzer haftet für alle Schäden, die bis zum Eingang der Meldung eines Verlustes des Benutzerausweises gemäß § 2 Abs. 7 durch Missbrauch des Benutzerausweises entstehen.
(5) Für Kosten durch notwendig werdende Ermittlungen nicht an die SBD gemeldeter aktueller persönlicher Daten gemäß § 2 Abs. 7 haftet die Benutzerin/der Benutzer.
§ 7 Haftungsausschluss
(1) Die SBD haften für die bei der Benutzung der Bibliothek und deren Medien entstandenen Schäden nur, soweit diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der SBD zurückzuführen sind.
(2) Die SBD haften nicht für die Funktionsfähigkeit der von ihnen bereitgestellten Hard- und Software. Dies gilt auch für Schäden an Wiedergabegeräten bzw. Computern (z. B. durch nicht erkannte Virenprogramme).
(3) Die SBD übernehmen keine Haftung für Inhalt, Verfügbarkeit, Qualität und Funktionsfähigkeit der zugänglich gemachten Medien, Geräte, Informationen und Internetdienste sowie für Schäden, die der Benutzerin/dem Benutzer aus deren Gebrauch entstehen.
(4) Die SBD haften nicht für Folgen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen gemäß § 5 Abs. 5 und entstandener Verpflichtungen zwischen Benutzerinnen/Benutzern und Internetdienstleistern.
(5) Die SBD haften nicht für Schäden, die der Benutzerin/dem Benutzer durch Dritte entstehen, insbesondere für Schäden, die durch Datenmissbrauch aufgrund unzureichenden Datenschutzes oder der Offenlegung persönlicher Daten im Internet entstehen können.
§ 8 Ausschluss von der Benutzung
(1) Personen, die gegen die Haus- oder die Benutzungssatzung verstoßen, können befristet oder auf Dauer von der Benutzung der SBD ausgeschlossen werden.
(2) Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Haus- oder die Benutzungssatzung sowie bei erheblichen Beeinträchtigungen des Bibliotheksbetriebes kann ein sofortiges Hausverbot verhängt werden.
(3) Strafbares Verhalten wird immer angezeigt.
§ 9 In-Kraft-Treten
Die Benutzungssatzung der Städtischen Bibliotheken Dresden tritt am 1. April 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung der Städtischen Bibliotheken Dresden vom 16. April 2015 außer Kraft.
Dresden, 9. März 2021
Dirk Hilbert
Oberbürgermeister
der Landeshauptstadt Dresden
Anlage
Gebührenverzeichnis für die Benutzung der Städtischen Bibliotheken Dresden
Hinweis gem. § 4 Abs. 4 Satz 4 SächsGemO
Sollte diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sein, gilt sie ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
- die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
- Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
- die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat,
- vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Dresden,
Dirk Hilbert
Oberbürgermeister
der Landeshauptstadt Dresden
Gebührenverzeichnis für die Benutzung der Städtischen Bibliotheken Dresden
Anlage zur Benutzungssatzung der Städtischen Bibliotheken Dresden
Vom 4. März 2021 – In-Kraft-Treten zum 1. April 2021
1. Benutzungsgebühr für 12 Monate
Benutzergruppe | Gebühr |
---|---|
Familien | 30,00 EUR |
Familien im Abo | 25,00 EUR |
Erwachsene * | 20,00 EUR |
Erwachsene im Abo | 15,00 EUR |
Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre | kostenfrei |
Dresden-Pass-Inhaber | kostenfrei |
* Für Juristische Personen gelten die Gebühren für Erwachsene. |
2. Benutzungsgebühr für 6 Monate
Benutzergruppe | Gebühr |
---|---|
Erwachsene | 10,00 EUR |
3. Ersatzausweisgebühr
Benutzergruppe | Gebühr |
---|---|
Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahre | 5,00 EUR |
Kinder unter 14 Jahren | 2,50 EUR |
4. Säumnisgebühren
Benutzergruppe | Gebühr |
---|---|
pro Öffnungstag und Medium | |
Erwachsene/Jugendliche ab 14 Jahre | 0,40 EUR |
Kinder unter 14 Jahren | 0,20 EUR |
Höchstgrenze pro Medium | |
Erwachsene/Jugendliche | 24,00 EUR |
Kinder unter 14 Jahren | 12,00 EUR |
5. Mahngebühren (inkl. Porto)
Mahnstufe | Gebühr |
---|---|
Erwachsene/Jugendliche ab 14 Jahre | |
1. Mahnung | 1,50 EUR |
2. Mahnung | 3,00 EUR |
Kinder unter 14 Jahren | |
1. Mahnung | 0,75 EUR |
2. Mahnung | 1,50 EUR |
6. Rücklastschrift
Gebührenart | Gebühr |
---|---|
Gebühr bei fehlgeschlagener Abbuchung gemäß SEPA-Lastschriftmandat | ** |
** Die Gebühr richtet sich nach dem Gebührentarif des jeweiligen Kreditinstituts. |
7. Bearbeitungsgebühr
Gebührenart | Gebühr |
---|---|
Bearbeitungsgebühr bei Ersatzbeschaffung oder Schadenersatz eines beschädigten oder in Verlust geratenen Mediums | 2,50 EUR |
8. Kostenersatz, pauschal
Gebührenart | Gebühr |
---|---|
bei kleineren Schäden an Druckerzeugnissen und bei Beschädigung oder Verlust von Medienhüllen | 2,50 EUR |
9. Bestellungen/Vormerkungen
Gebührenart | Gebühr |
---|---|
Gebühr pro Medium aus der ausleihenden Bibliothek | 1,00 EUR |
Gebühr pro Medium aus anderen Bibliotheken der SBD | 1,20 EUR |
10. Rückversand von Medien (innerhalb der SBD)
Gebührenart | Gebühr |
---|---|
Gebühr pro Medium | 0,20 EUR |
11. Leihverkehrsbestellungen
Gebührenart | Gebühr |
---|---|
Gebühr pro Fernleihe gemäß Leihverkehrsordnung | *** |
Bearbeitungsgebühr | 1,50 EUR |
ggf. zuzüglich weiterer Kosten und Gebühren, die von der gebenden Bibliothek zusätzlich erhoben werden | |
*** Es gelten die Fernleihgebühren aus der Gebühren- und Entgeltordnung der Sächsischen Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden. |
12. Adressenermittlung
Gebührenart | Gebühr |
---|---|
Bearbeitungsgebühr | 1,50 EUR |
ggf. zuzüglich weiterer Kosten für die Ermittlung der Adresse |
Gebührensätze für sonstige Serviceleistungen werden von den SBD nach dem ihnen entstandenen Aufwand festgelegt und durch Aushang bekannt gegeben.
13. Ersatzbeschaffung eines Schlüssels
Gebührenart | Gebühren |
---|---|
Schlüssel für Schließfächer | 30,00 EUR |