Landeshauptstadt Dresden - bibo.dresden.de https://www.bibo-dresden.de/de/benutzung/verlaengerung-und-rueckgabe.php 14.05.2024 07:58:59 Uhr 21.11.2024 07:26:34 Uhr |
Verlängerung und Rückgabe
Leihfristverlängerung
Wenn keine Vormerkungen auf Ihre entliehenen Medien vorliegen und Ihr Konto nicht gesperrt ist (zum Beispiel wegen Ablauf der Ausweisgültigkeit oder ab 10 Euro offener Gebühren), kann die Leihfrist einmal verlängert werden. Von der Verlängerung ausgenommen sind die Gegenstände und Musikinstrumente der Bibliothek der Dinge sowie die eMedien der eBibo-Onleihe.
Die Verlängerung kann auf verschiedene Wege erfolgen:
- selbstständig im Katalog, unter der Registerkarte Konto
- telefonisch in allen Bibliotheken unseres Netzes
- persönlich in allen Bibliotheken unseres Netzes
Vergewissern Sie sich sofort nach jedem Verlängerungsantrag in Ihrem Konto oder beim entgegennehmenden Personal über die neuen Rückgabetermine (insbesondere den nächstfolgenden) und eventuelle Ablehnungen.
Aus technologischen Gründen sind Verlängerungsanträge per Brief, E-Mail, SMS oder auf anderem elektronischen Wege leider nicht möglich.
Rückgabe
Sie können Ihre entliehenen Medien in jeder Bibliothek unseres Netzes zurückgeben. Erfolgt die Rückgabe nicht in der besitzenden Bibliothek, entsteht für den Rückversand eine Gebühr von 0,20 Euro pro Medium.
Bitte beachten Sie die speziellen Rückgaberegeln für die Gegenstände und Musikinstrumente in der Bibliothek der Dinge.
Für per Download entliehenene eMedien ist eine Rückgabe nicht erforderlich. Mit Ablauf der Leihfrist werden eMedien automatisch aus Ihrem Ausleihkonto der eBibo-Onleihe gelöscht. Eine vorzeitige Rückgabe ist bei den meisten eBooks und bei eMagazines möglich.
Leihfristüberschreitung
Bei Überschreitung der Leihfrist entstehen für jeden versäumten Öffnungstag pro Medium Säumnisgebühren.
Medienverlust
Verlorene Medien müssen ersetzt werden. Sie können ein Medium selbst wiederbeschaffen oder von uns wiederbeschaffen lassen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt in beiden Fällen 2,50 Euro. Bei Wiederbeschaffung durch die Bibliothek ist als Wertersatz der Wiederbeschaffungspreis zu zahlen.
Sie vermeiden Säumnis- und Mahngebühren, wenn Sie die Bibliothek vor Ablauf der Leihfrist über den Verlust informieren.